Aufgaben des Gutachterausschusses

Gesetzliche Grundlagen sind heute das Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) sowie die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2020 (GV.NRW. Ausgabe 2020 Nr. 57 vom 16.12.2020, S.1137 bis 1210), in der jeweils geltenden Fassung.

Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a.:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung

  • Jährliche Ermittlung von Bodenrichtwerten für das Stadtgebiet Essen

  • Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren)

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken

  • Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte

  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (z.B. Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile

  • Wertermittlungen für Sozialbehörden nach dem zehnten Buch Sozialgesetzbuch (überschlägige Wertermittlungen)

  • Mitwirkung bei der Erstellung des Essener Mietspiegels für nicht preisgebundene Wohnungen