Aufgaben des Gutachterausschusses
Gesetzliche Grundlagen sind heute das Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2805) sowie die Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung GrundWertVO NRW) vom 8. Dezember 2020 (GV.NRW. Ausgabe 2020 Nr. 57 vom 16.12.2020, S.1137 bis 1210), in der jeweils geltenden Fassung.
Zu den Aufgaben des Gutachterausschusses gehören u.a.:
Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
Jährliche Ermittlung von Bodenrichtwerten für das Stadtgebiet Essen
Ermittlung von besonderen Bodenrichtwerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten
Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (u.a. Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren)
Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken
Erstattung von Gutachten über Miet- und Pachtwerte
Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (z.B. Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
Wertermittlungen für Sozialbehörden nach dem zehnten Buch Sozialgesetzbuch (überschlägige Wertermittlungen)
Mitwirkung bei der Erstellung des Essener Mietspiegels für nicht preisgebundene Wohnungen